Mini-Checkliste für den Kaufvertrag
Veröffentlicht am 16. August 2026
Beim Notar nicht sparen – aber den Vertrag prüfen
Auch ein notarieller Vertragsentwurf sollte nicht ungelesen übernommen werden.
Der Notar berät beide Vertragsparteien neutral und sorgt für eine rechtssichere Gestaltung. Er prüft jedoch nicht, ob der Kaufpreis wirtschaftlich angemessen ist oder ob das Gebäude tatsächlich frei von Sachmängeln ist oder ob alle Vereinbarungen tatsächlich im Vertrag enthalten sind.
Deshalb sollte vor dem Termin geprüft werden, ob alle individuellen Vereinbarungen tatsächlich im Vertrag enthalten sind.
Mini-Checkliste für den Kaufvertrag
Prüfen Sie insbesondere:
- Sind Grundstück, Wohnung, Garage und Stellplatz vollständig bezeichnet?
- Welche beweglichen Gegenstände werden mitverkauft?
- Welche bekannten Mängel oder besonderen Zusagen wurden besprochen?
- Wann werden Kaufpreis und Schlüssel fällig?
- Wann gehen Besitz, Nutzen und Lasten über?
- Welche Grundbuchbelastungen werden gelöscht und welche bleiben bestehen?
- Ist die Immobilie vermietet oder wird sie frei übergeben?
- Bei Eigentumswohnungen: Gibt es vereinbarte Regelungen zu Hausgeld oder bereits beschlossenen Sonderumlagen?
Unklarheiten können und sollten vor der Unterschrift mit dem Notar besprochen werden. Eine solche Beratung verursacht im Zusammenhang mit der späteren Beurkundung grundsätzlich keine zusätzliche Notargebühr.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.