Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Was bedeuten sie?
Veröffentlicht am 16. August 2026
Energieeffizienzklassen von A+ bis H: Was bedeuten sie?
A+, C, E oder H – bei Immobilienanzeigen begegnet uns die Energieeffizienzklasse inzwischen regelmäßig. Doch was sagt sie tatsächlich aus?
Grundsätzlich gilt:
Je niedriger der Energiekennwert, desto energieeffizienter ist das Gebäude.
Bei Wohngebäuden reichen die gesetzlichen Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Maßgeblich ist der im Energieausweis ausgewiesene Endenergiebedarf beziehungsweise Endenergieverbrauch.
| Klasse | Endenergie in kWh/(m²·a) |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | über 30 bis 50 |
| B | über 50 bis 75 |
| C | über 75 bis 100 |
| D | über 100 bis 130 |
| E | über 130 bis 160 |
| F | über 160 bis 200 |
| G | über 200 bis 250 |
| H | über 250 |
Die Angabe kWh/(m²·a) bedeutet Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr.
Bedeutet eine gute Klasse automatisch niedrige Heizkosten?
Nicht unbedingt – aber sie ist ein wichtiger Anhaltspunkt.
Der Energieausweis dient dazu, die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes darzustellen und einen überschlägigen Vergleich mit anderen Gebäuden zu ermöglichen. Er wird grundsätzlich für das Gebäude und nicht für eine einzelne Wohnung ausgestellt.
Die tatsächlichen Heizkosten einer Wohnung hängen zusätzlich von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
- vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten,
- von der Lage der Wohnung im Gebäude,
- von der Witterung,
- vom verwendeten Energieträger,
- und natürlich vom jeweiligen Energiepreis.
Eine Wohnung unter dem Dach oder über einem unbeheizten Keller kann deshalb einen anderen tatsächlichen Energieverbrauch haben als eine Wohnung in der Mitte desselben Gebäudes.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Auch darauf lohnt sich ein Blick.
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand der Eigenschaften des Gebäudes und seiner technischen Anlagen rechnerisch ermittelt.
Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf den erfassten Verbrauchsdaten des Gebäudes. Für die Berechnung werden grundsätzlich Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten herangezogen; der Heizenergieverbrauch wird zusätzlich witterungsbereinigt. Das tatsächliche Nutzungs- und Heizverhalten der Bewohner kann sich deshalb auf den ausgewiesenen Wert auswirken.
Bedarfs- und Verbrauchsausweis beruhen also auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Die dort ausgewiesenen Werte sind deshalb nicht immer 1:1 miteinander vergleichbar.
Was sollte man als Interessent daraus mitnehmen?
Der Energieausweis ist kein Versprechen über die spätere Heizkostenabrechnung. Das Gesetz versteht ihn vielmehr als Informations- und Orientierungshilfe, mit der sich die energetischen Eigenschaften von Gebäuden überschlägig vergleichen lassen.
Bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus lohnt es sich deshalb, neben Lage, Größe und Preis auch auf drei Angaben zu schauen:
Energieeffizienzklasse – Energiekennwert – Energieträger.
Zusammen geben sie einen ersten Eindruck davon, wie energieeffizient das Gebäude ist und welche Rolle der Energieverbrauch bei der eigenen Entscheidung spielen könnte.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Energie- oder Rechtsberatung.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.