Energieausweis – immer Pflicht?
Veröffentlicht am 16. August 2026
Energieausweis – immer Pflicht?
Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder neu vermieten möchte, begegnet früher oder später dem Energieausweis.
Aber wann braucht man ihn tatsächlich – und gibt es Ausnahmen?
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Bei einem üblichen Wohngebäude ist ein gültiger Energieausweis grundsätzlich erforderlich, wenn das Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Liegt noch kein gültiger Energieausweis für das Gebäude vor, muss grundsätzlich einer erstellt werden – sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis dem Kauf- oder Mietinteressenten zugänglich gemacht werden. Findet keine Besichtigung statt, gelten entsprechende Vorlagepflichten. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist der Energieausweis beziehungsweise eine Kopie zu übergeben.
Was gehört in die Immobilienanzeige?
Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bei Wohngebäuden bestimmte Angaben daraus in die Anzeige aufgenommen werden:
- Art des Energieausweises,
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch,
- wesentlicher Energieträger der Heizung,
- Baujahr des Gebäudes,
- Energieeffizienzklasse.
Diese Angaben helfen Interessenten, Immobilien bereits bei der Suche energetisch besser miteinander zu vergleichen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Nicht für jedes Gebäude ist ein Energieausweis erforderlich.
Ausnahmen gelten insbesondere für:
- Baudenkmäler bei Verkauf oder Vermietung,
- kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche,
- bestimmte Gebäude, für die das Gebäudeenergiegesetz nicht oder nur eingeschränkt gilt – beispielsweise bestimmte saisonal genutzte Wohngebäude.
Wichtig: Die 50-m²-Ausnahme bezieht sich auf das gesamte Gebäude. Eine 45 m² große Wohnung in einem größeren Mehrfamilienhaus fällt deshalb nicht allein wegen ihrer Wohnungsgröße unter diese Ausnahme.
Kurz gesagt
Energieausweis vorhanden?
Dann gehören die vorgeschriebenen Energiedaten in die Immobilienanzeige.
Energieausweis noch nicht vorhanden?
Die Anzeige kann grundsätzlich bereits veröffentlicht werden. Bei Verkauf oder Neuvermietung muss der Energieausweis aber grundsätzlich erstellt und spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden.
Gesetzliche Ausnahme?
Dann besteht keine entsprechende Energieausweispflicht.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.